Eine kleine Zeile im Journal officiel, viel Verwirrung auf Instagram
Vor ein paar Wochen bin ich über eine Meldung gestolpert, die mich erst mal stutzig gemacht hat: Frankreich hat für die Ernte 2026 die Zukaufsgrenze für Champagne-Winzer von 5 auf 15 Prozent angehoben. Mein erster Gedanke war ehrlich gesagt: Moment, heißt das jetzt, dass mein geliebter RM-Winzer plötzlich ein Drittel seiner Trauben zukaufen und trotzdem "récoltant-manipulant" aufs Etikett schreiben darf? Das hätte für mich als jemand, der RM-Champagner genau wegen ihrer Handschrift und Herkunft schätzt, schon ein kleines Erdbeben bedeutet.
Also habe ich mich reingelesen. Und die Antwort ist: Nein. Nichts dergleichen passiert. Aber das Thema lohnt sich trotzdem, weil es zeigt, wie kompliziert und bürokratisch die Champagne im Hintergrund eigentlich funktioniert – und wie leicht man als Konsument etwas falsch versteht, wenn man nur die Schlagzeile liest.
Was sich wirklich geändert hat
Der Erlass vom 7. August, veröffentlicht am 12. August, ist eine rein steuerliche und administrative Änderung. Es geht um die sogenannte Verbrauchsteuer-Nummer, unter der ein Winzer Wein, Most oder Trauben zukaufen darf. Bisher lag die Grenze bei 5 Prozent der eigenen Erntemenge. Wollte ein Winzer mehr zukaufen, brauchte er eine zweite Steuernummer, eine getrennte Buchhaltung und getrennte Lagerräume – im Grunde musste er einen kleinen Handelsbetrieb neben seinem eigentlichen Weingut aufziehen. Das ist administrativ aufwendig und für viele kleine Häuser kaum praktikabel.
Jetzt liegt die Grenze bei 15 Prozent. Ein Winzer kann also mehr zukaufen, ohne diese doppelte Struktur aufbauen zu müssen. Das war's im Kern. Kein neues Gesetz zur Appellation, keine neue Definition von RM oder NM, keine geänderten Ertragsregeln.
Warum ausgerechnet jetzt?
Der Auslöser ist die Ernte 2026, die schon vor der eigentlichen Lese als sehr klein gilt. Frostschäden im Frühjahr haben in mehreren Gemeinden der Champagne für spürbare Ausfälle gesorgt, und die Traubenpreise sind entsprechend gestiegen. Für Winzer, die auf eigene Fläche angewiesen sind, aber durch Frost weniger Ernte einfahren, ist Zukauf oft die einzige Möglichkeit, die Nachfrage der eigenen Kunden zu bedienen. Das Comité Champagne hatte die Anhebung bereits am 17. Juli beantragt – also noch bevor überhaupt geerntet wurde. Das zeigt mir, dass man in der Champagne ziemlich vorausschauend plant und offenbar schon im Sommer wusste, wie angespannt die Lage werden würde.
Die Verwechslung, die ich verstehen kann
Was mich am meisten interessiert hat, war die Frage, warum überhaupt der Eindruck entstand, hier würde am Etikettenrecht gerüttelt. Ich glaube, das liegt daran, dass die 5-Prozent-Grenze in vielen Köpfen – auch in meinem – gedanklich mit der RM-Definition verknüpft war. Man denkt: Wenig Zukauf = RM, viel Zukauf = NM. Aber das war schon vorher nicht ganz richtig. Die RM/NM-Klassifizierung hängt nicht an einer prozentualen Zukaufsgrenze, sondern daran, wer den Wein "manipuliert", also vinifiziert und abfüllt, und aus wessen Trauben er stammt gemäß den Anmeldungen bei der CIVC. Die 5- beziehungsweise jetzt 15-Prozent-Schwelle betrifft ausschließlich, wie der Zukauf steuerlich verbucht wird – nicht, wie er auf dem Etikett deklariert werden darf.
Die offizielle Durchführungsanweisung hat das inzwischen auch klargestellt: Die steuerliche Erleichterung schafft keine Ausnahme vom Etikettenrecht. Ein Winzer, der über die neue Grenze hinaus zukauft, bekommt dadurch keinen Freifahrtschein, seinen Wein weiterhin als reinen RM zu verkaufen, wenn die zugrunde liegenden Herkunfts- und Deklarationsregeln das nicht hergeben.
Was das für uns als Trinker bedeutet
Für mich als Konsument ändert sich am Etikett erst mal gar nichts. Ich sehe weiterhin nicht, ob ein Winzer 3 oder 12 Prozent zugekauft hat – das war auch vorher schon nicht sichtbar. Was ich aber mitnehme: Diese Regeländerung ist im Grunde ein pragmatischer Rettungsanker für kleine Betriebe in einem schwierigen Erntejahr. Ich finde es eigentlich sympathisch, dass hier verwaltungstechnisch Druck rausgenommen wird, ohne die eigentliche Substanz der Herkunftsregeln anzutasten.
Trotzdem bleibt bei mir ein kleiner Beigeschmack. Wenn Zukauf einfacher wird, könnte das langfristig die Grenze zwischen "waschechtem" RM und einem Winzer, der eigentlich eher wie ein kleines Handelshaus agiert, in der Praxis verwischen – auch wenn am Etikett formal alles beim Alten bleibt. Ich werde in den nächsten Jahren genauer hinschauen, wenn ich RM-Flaschen probiere, und mich noch mehr fragen: Wie viel von dem, was ich im Glas habe, stammt wirklich vom eigenen Weinberg?